Beantragung Residencia
Wenn Ihr Aufenthalt in Spanien die Dauer von 3 Monaten überschreitet, Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, sich selbstständig machen oder Ihre Kinder zur Schule schicken wollen, so müssen Sie gezwungenermaßen die sogenannte Residencia, der korrekte Terminus lautet „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, beantragen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Residencia erfüllen, werden Sie für initial 5 Jahre in das Register für EU-Bürger eingetragen. Nach Ablauf dieser Zeit wird aus der Residencia eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung, die Residencia permanente.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine NIE haben, wird Ihnen diese automatisch mit der Residencia zugewiesen.
Um die Residencia zu beantragen, müssen Sie, sofern Sie keine notarielle Bevollmächtigung erteilt haben, welche es Dritten erlaubt in Ihrem Namen das Dokument zu beantragen, persönlich bei der Ausländerbehörde (Extranjeria) vorstellig werden. Hierzu muss im Vorfeld ein entsprechender Termin (Cita previa) online beantragt werden.
Bei der Ausländerbehörde sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefülltes, offizielles Antragsformular in zweifacher Ausfertigung.
- Nachweis über die bezahlte Verwaltungsgebühr, derzeit beträgt diese 12,00 €, vorausgesetzt Sie verfügen bereits über eine NIE. Sollte dies nicht der Fall sein, erhöht sich die Verwaltungsgebühr dementsprechend.
- Gültiger Pass oder Personalausweis. Bei der Antragstellung für minderjährige Kinder muss zusätzlich die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
- Nachweis, aus dem hervorgeht, dass Sie für sich und ggf. Ihre Familie über ausreichende finanzielle Mittel oder ein Einkommen verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und somit nicht dem spanischen Sozialsystem zur Last zu fallen. Dieser Nachweis in Form eines gültigen Arbeitsvertrages geführt werden, oder, falls in Spanien keine Einnahmen erzielt werden, der Nachweis von Einkünften, die über den Betrag hinausgehen, der jedes Jahr im „Ley de Presupuestos Generales del Estado“ (Gesetz über den Staatshaushalt) festgelegt wird, um das Recht auf den Bezug einer beitragsabhängigen Leistung unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation des Betroffenen zu begründen, gilt als ausreichender Nachweis für die Erfüllung dieser Voraussetzung. Dieser Betrag liegt bei derzeit 5.488,00 € pro Jahr. Weitere mögliche Nachweise wären der Rentenbescheid, aktuelle Kontoauszüge oder eine Bescheinigung Ihrer Bank über existierendes Vermögen.
- Nachweis über das Vorhandensein einer gesetzlichen oder privaten, in Spanien gültigen, Krankenversicherung, die mindestens denen der gesetzlichen Sozialversicherung in Spanien entspricht. Rentner der gesetzlichen Sozialversicherung brauchen neben dem Formular S1 der deutschen Krankenversicherung keinen gesonderten Versicherungsnachweis zu erbringen.
Alle Dokumente, die nicht in spanischer Sprache abgefasst sind, müssen von einem Dolmetscher übersetzt sein. Alle einzureichenden Dokumente müssen weiterhin im Original und in Kopie vorgelegt werden. Das Dokument, „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, wird von der ausstellenden Behörde sofort bearbeitet und kann gleich mitgenommen werden.
Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung des „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“, umgangssprachlich Residencia genannt, behilflich.
Hierzu erledigen wir für Sie folgende Arbeitsschritte:
- Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen;
- Erstellung des offiziellen Antragsformulars;
- Erstellung des Zahlscheins für die Verwaltungsgebühr;
- Bezahlung der Verwaltungsgebühr, derzeit 12,00 €;
- Beantragung eines Termins bei der Ausländerbehörde;
- Erstellung der notwendigen Kopien;
- Bei Bedarf, Übersetzung der notwendigen Unterlagen;
- Begleitung zum Termin bei der Ausländerbehörde.
Für unsere Tätigkeit berechnen wir ein Honorar von 50,00 € zzgl. 21 % MwSt. Hinzu kommen 12,00 € Verwaltungsgebühr und ggf. die Kosten für die schriftlichen Übersetzungen (falls zutreffend).
Benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular zur Auftragserteilung oder um evtl. noch vorhandene Fragen abzuklären, vielen Dank.